Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden unsere Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Wörtern wird der Umfang in der Regel auf der Grundlage des quellsprachlichen Textes ermittelt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Übersetzungsbüro vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung gestellt werden. Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite. Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Alle in Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Bei Großaufträgen kann vom Übersetzungsbüro die Lieferung in Teillieferungen gegen Teilrechnungen, bzw. teilweise Vorauszahlung verlangt werden.
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend gültiger Preise erhoben.
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge und andere Dienstleistungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und rein netto zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die gelieferte Übersetzung und das hieran eingeräumte Nutzungsrecht bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt das Nutzungsrecht zu widerrufen.
Das Übersetzungsbüro behält sich die Urheberrechte vor.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller Vorfragen voraus. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, dass das Übersetzungsbüro aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Übersetzungsbüro in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des Übersetzungsbüros. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das Übersetzungsbüro behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.
Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro ein Original und eine Kopie als Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim Übersetzungsbüro verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens zwei kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung, so ist das Übersetzungsbüro nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt und zwar auch dann, wenn das Übersetzungsbüro vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Übersetzungsbüro nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden und möglicher von uns eingeschalteten Subunternehmen kann ein absoluter Schutz vor Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Denn es ist nicht auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Daten Zugriff nehmen.
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzungsbüro und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen.Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich gerügt werden, bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Leistungserbringung, bei erkennbaren Mängel nach Ablauf von vier Wochen sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für die Druckfähigkeit der Übersetzung kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Kunde dem Übersetzungsbüro
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als zuvor vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist grundsätzlich auf eine Schadenssumme von 100.000,00 Euro begrenzt.
Das Übersetzungsbüro darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet es nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Übersetzungsbüros erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro.
Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetscher- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
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